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   BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99   

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https://dejure.org/2001,3629
BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99 (https://dejure.org/2001,3629)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2001 - I ZR 76/99 (https://dejure.org/2001,3629)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2001 - I ZR 76/99 (https://dejure.org/2001,3629)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz - Verlust von Transportgut - Beklagtenwechsel

  • Judicialis

    ZPO § 547; ; ZPO § 518 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 518 Abs. 2
    Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Klarheit über die Person des Berufungsklägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 932
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß die erforderliche Klarheit über die Person des Berufungsklägers ausschließlich durch dessen ausdrückliche Bezeichnung zu erzielen wäre; sie kann auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst vorliegenden Unterlagen gewonnen werden (BGH NJW 1996, 320 m.w.N.).

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98

    Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2000 - VI ZB 1/00

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Einhaltung der Form

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Für diese reicht jeder nachteilige rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung - wie im Streitfall der Ausspruch, daß die Berufung der U. OHG unzulässig sei und diese die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen habe - aus (BGH, Urt. v. 5.1.1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., Vorbem. § 511 Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 76/99
    Dabei müssen, da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen als dem bis dahin mit der Sache befaßten Gericht eröffnet wird, aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGHZ 21, 168, 170 ff.; 113, 228, 230; BGH, Beschl. v. 13.7.1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943 f.; Beschl. v. 7.11.1995 - VI ZB 12/95, NJW 1996, 320; Beschl. v. 16.7.1998 - VII ZB 7/98, NJW 1998, 3499; Beschl. v. 18.4.2000 - VI ZB 1/00, NJW-RR 2000, 1371, 1372, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Dafür genügt jeder nachteilige, der Rechtskraft fähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung (vgl. BGH 18. Januar 2007 - IX ZB 170/06 - Rn. 6, NJW-RR 2007, 765; 15. November 2001 - I ZR 76/99 - zu II der Gründe, NJW-RR 2002, 932) .
  • LAG Hamm, 15.04.2005 - 10 TaBV 101/04

    Bestimmte Parteibezeichnung bei Beschwerde im arbeitsgerichtlichen

    Sie kann sich auch mittelbar aus ihr oder aus anderen vom Rechtsmittelkläger beim Gericht eingereichten Unterlagen ergeben (BGH, Beschluss vom 29.06.1956 - a.a.O.; BGH, Beschluss vom 13.07.1993 - NJW 1993, 2943; BGH, Urteil vom 29.04.1994 - NJW 1994, 1879; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - NJW-RR 2002, 932; BGH, Urteil vom 19.02.2002 - NJW 2002, 1430; BAG, Beschluss vom 16.02.1981 - AP ZPO § 518 Nr. 44).

    Hiernach muss aus der Rechtsmittelschrift entweder schon für sich allein oder jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa der des beigefügten erstinstanzlichen Urteils, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH, Beschluss vom 07.11.1995 - AP ZPO § 518 Nr. 68; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - NJW-RR 2002, 932).

  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 125/04

    außerordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied,

    Allerdings braucht die Angabe der Person des Rechtsmittelklägers oder des Rechtsmittelgegners nicht ausdrücklich in der Rechtsmittelschrift enthalten sein; sie kann sich auch mittelbar aus ihr oder anderen vom Rechtsmittelkläger beim Gericht eingereichten Unterlagen ergeben (BGH, Urteil vom 15.11.2001 - NJW-RR 2002, 932; BGH, Urteil vom 19.02.2002 - NJW 2002, 1430; BAG, Beschluss vom 16.02.1981 - AP ZPO § 518 Nr. 44).

    Im vorliegenden Fall war zwar nicht aus der Rechtsmittelschrift allein, sondern mit Hilfe des beigefügten erstinstanzlichen Beschlusses zu erkennen, wer Beschwerdeführer und wer Beschwerdegegner sein sollte (BGH, Beschluss vom 07.11.1995 - AP ZPO § 518 Nr. 68; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - NJW-RR 2002, 932).

  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08

    Oberarzt; Eingruppierung

    Ausreichend ist, wenn der Berufungskläger und der Berufungsbeklagte im Wege der Auslegung der Berufungsschrift gewonnen werden können bzw. aus den dem Rechtsmittelgericht vorliegenden Unterlagen eindeutig erkennbar sind (vgl. dazu BAG 20.02.1973 - 5 AZB 5/73 - AP Nr. 19 zu § 518 ZPO; BAG 23.08.2001 - 7 ABR 15/01 - EzA § 518 ZPO Nr. 44; BGH 15.12.1998 - VI ZR 316/97 - MDR 1999, 625; BGH 15.11.2001 - I ZR 76/99 - NJW 2001, 932; BGH 19.02.2002 - VI ZR 394/00 - NJW 2002, 1430, 1431).
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